Erklärung der Barrierefreiheit
Diese Erklärung der Barrierefreiheit gilt für die unter www.bundeswahlleiterin.de veröffentlichte Webseite der Bundeswahlleiterin.
Die Bundeswahlleiterin ist als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 bestrebt, die Internetseite und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Unser Bestreben ist es, unsere Informationen einem möglichst großen Personenkreis zugänglich zu machen. Leider lässt sich nicht ausschließen, dass einige Nutzerinnen und Nutzer noch Barrieren vorfinden. Im Sinne eines Qualitätsprozesses bemühen wir uns, das Angebot zu verbessern, damit wir nach und nach immer mehr Barrieren aus dem Weg räumen können.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf Berichterstattungen der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik sowie auf durchgeführten Selbstbewertungen. Aufgrund der Überprüfungen ist diese Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- Seitenstruktur und Navigation:
- Die Seitenstruktur ist nicht durchgehend klar und semantisch korrekt für assistive Technologien ausgezeichnet. Dies betrifft alle Seiten sowie im Wesentlichen alle Bereiche außerhalb des Inhaltsbereiches und die dort jeweils verwendeten Überschriftenebenen.
- Die Auszeichnung der Hauptnavigation suggeriert auf der Startseite fälschlicherweise eine mehrstufige Struktur.
- Aktive Navigationslinks und das ausgewählte Wahljahr sind programmatisch nicht gekennzeichnet. Assistive Technologien können dadurch nicht erkennen, welcher Navigationslink und welches Wahljahr derzeit ausgewählt ist. Alternativ kann die aufgerufene Unterseite in Verbindung mit dem Wahljahr über die Brotkrummen-Leiste ausgelesen werden.
- Es fehlt ein alternativer Zugangsweg zu den Inhalten des Internetangebots, zum Beispiel mittels einer Sitemap oder einer Suchfunktion.
- Bilder, Diagramme und Darstellungen:
- Auf der Webseite sind mehrere Bilder vorhanden, die keine inhaltlich relevanten Informationen vermitteln und ausschließlich der visuellen Gestaltung dienen. Diese Bilder werden unnötigerweise von assistiven Technologien als grafische Inhalte erfasst und ausgegeben.
- Die auf der Startseite und den Ergebnisseiten eingesetzten Diagramme sind weder mit der Tastatur noch mit assistiven Technologien zugänglich. Die Zusatzinformationen der Diagramme (Tooltips) sind nur mit der Maus aufrufbar.
- Den Diagrammen ist keine Datentabelle hinterlegt, die alternativ von assistiven Technologien ausgelesen werden könnte.
- Der Tastaturfokus ist an mehreren Stellen, wie bei der „Seite teilen“-Funktion, in der Wahljahres-Auswahl oder den blauen Schaltflächen, ungenügend sichtbar.
- Downloads:
- Vereinzelte PDF-Dateien: Darunter fallen insbesondere Fachpublikationen mit komplexen Tabellenbändern, Unterlagen von Parteien und Kartenmaterial. In vielen Fällen bieten wir alternativ Datentabellen in einem offenen Format zum Download an, die dieselben oder gar weiterführende Daten wie in den Publikationen enthalten. Informationen zu Wahlkreisen, Wahlbewerberinnen und -bewerbern, Ergebnissen sowie Gewählten können zudem gebietshierarchisch über einzelne HTML-Seiten aufgerufen werden. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten bemühen wir uns, eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
- Vordrucke gemäß der Bundes- und Europawahlordnung: Inhalt und Aufbau der Vordrucke bestimmt der Verordnungsgeber. Wir bemühen uns, im Rahmen unserer Möglichkeiten diese als barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
- Der Wahlatlas, der interaktiv wahlstatistische Daten visuell kartografisch darstellt, ist nur eingeschränkt barrierefrei bedien- und lesbar. Er nutzt dabei Datentabellen, die alternativ auch über die Webseite in einem offenen Format heruntergeladen werden können.
Eine Behebung der bekannten Barrieren auf diesem Internetauftritt ist technisch leider nicht mehr vollständig möglich. Wir arbeiten jedoch bereits intensiv an einem grundlegend neuen Internetauftritt, bei dem die Vorgaben zur Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt werden.
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Seite www.bundeswahlleiterin.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular.
Sie können uns auch per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
Telefon: 0611 75-2405
E-Mail: barrierefrei@destatis.de
Schlichtungsverfahren
Sollte auch nach Kontaktaufnahme zu oben genannten Ansprechpartnern keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Aufgabe der Schlichtungsstelle BGG ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de. Sie können die Schlichtungsstelle unter info@schlichtungsstelle-bgg.de auch direkt anschreiben.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 1. Oktober 2026 aktualisiert.