Bundestagswahl 2017

Wählerverzeichnis und Umzug

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, es sei denn, sie besitzen einen Wahlschein.