Europawahl 2014

Termine und Fristen

Termin Ereignis
Mo., 03.03.2014
(83. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag – 18:00 Uhr – für die Einreichung der Wahlvorschläge für Listen für ein Land und gemeinsame Listen für alle Länder beim Bundeswahlleiter
Fr., 14.03.2014
(72. Tag vor der Wahl)
  1. Fristablauf
    1. für die Zurücknahme oder Änderung eines Wahlvorschlages
    2. für die Beseitigung von Mängeln des Wahlvorschlages, die seine Gültigkeit nicht berühren
  2. Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Zulassung
    1. der gemeinsamen Liste für alle Länder
    2. der Listen für einzelne Länder
  3. Frühester Termin für die Erteilung von Wahlscheinen
Di., 18.03.2014
(68. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag für die Einlegung einer Beschwerde
  1. beim Bundeswahlausschuss gegen dessen Entscheidung, mit der ein Wahlvorschlag ganz oder teilweise abgelehnt wird (§ 14 Absatz 4 Europawahlgesetz)
  2. beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, einen Wahlvorschlag wegen fehlenden Wahlvorschlagsrechts nach § 8 Absatz 1 Europawahlgesetz zurückzuweisen (§ 14 Absatz 4a Europawahlgesetz). Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (längstens bis zum Ablauf des 52. Tages) ist die Entscheidung des Bundeswahlausschusses gehemmt.
Do., 03.04.2014
(52. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag bis zu einer Entscheidung über die vorgenannte Beschwerde
  1. nach Buchstabe a. durch den Bundeswahlausschuss
  2. nach Buchstabe b. durch das Bundesverfassungsgericht
Mo., 07.04.2014
(48. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung über
  1. die zugelassenen Listen für einzelne Länder
  2. die zugelassenen gemeinsamen Listen für alle Länder
durch den Bundeswahlleiter
So., 20.04.2014
(35. Tag vor der Wahl)
Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind
So., 04.05.2014
(21. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag für die
  1. Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis
  2. Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag (Anlage 2 EuWO) eingetragen werden (Deutsche im Ausland)
  3. Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Unionsbürgern (Anlage 2A EuWO)
  4. Stellung eines Antrags von Unionsbürgern, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden (Anlage 2C EuWO)
Mo., 05.05. bis
Fr., 09.05.2014
(20. bis 16. Tag vor der Wahl)
Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses
Do., 15.05.2014
(10. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses
Sa., 17.05.2014
(8. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag für die Einreichung der Beschwerde an den Kreiswahlleiter (in kreisfreien Städten an den Stadtwahlleiter) gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerverzeichnisse; die Beschwerde ist bei der Gemeindebehörde einzulegen
Mo., 19.05.2014
(6. Tag vor der Wahl)
Spätester Termin für die Bekanntmachung der Gemeindebehörde über Beginn und Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren
Mi., 21.05.2014
(4. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag für die Entscheidung des Kreiswahlleiters oder Stadtwahlleiters über Beschwerden gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
Fr., 23.05.2014
(2. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag – 18:00 Uhr – für die Beantragung von Wahlscheinen
So., 25.05.2014
Wahltag
  1. Stimmabgabe in der Regel in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
  2. bis 15:00 Uhr – Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 24 Absatz 2 EuWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
  3. 18:00 Uhr spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle
  4. nach 18:00 Uhr Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses
  5. amtliche Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses für Deutschland durch den Bundeswahlleiter (frühestens, wenn die Wahl in dem EU-Mitgliedstaat, dessen Wähler in dem Wahlzeitraum als Letzte wählen, abgeschlossen ist)
Ab Mo., 26.05.2014
(1. Tag nach der Wahl)
  1. Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten durch die Kreis- und Stadtwahlausschüsse in öffentlicher Sitzung
  2. Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses im Land durch den Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung
  3. Feststellung des endgültigen Ergebnisses im Wahlgebiet und welche Bewerber gewählt sind durch den Bundeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung
  4. Benachrichtigung der Gewählten durch den Bundeswahlleiter
  5. Öffentliche Bekanntmachung
    • des endgültigen Wahlergebnisses im Land durch den Landeswahlleiter
    • des endgültigen Wahlergebnisses für das Wahlgebiet, die Verteilung der Sitze auf die einzelnen zu berücksichtigenden Wahlvorschläge sowie der im Wahlgebiet gewählten Bewerber durch den Bundeswahlleiter
Di., 01.07.2014
(37. Tag nach der Wahl)
Gewählte Bewerber erwerben die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Europäischen Parlaments
Fr., 25.07.2014
(2 Monate nach der Wahl)
Letzter Tag für die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch jeden Wahlberechtigten, die Landeswahlleiter, den Bundeswahlleiter und den Präsident des Bundestages