Mo., 03.03.2014
(83. Tag vor der Wahl) |
Letzter Tag – 18:00 Uhr – für die Einreichung der Wahlvorschläge für Listen für ein Land und gemeinsame Listen für alle Länder beim Bundeswahlleiter |
Fr., 14.03.2014
(72. Tag vor der Wahl) |
- Fristablauf
- für die Zurücknahme oder Änderung eines Wahlvorschlages
- für die Beseitigung von Mängeln des Wahlvorschlages, die seine Gültigkeit nicht berühren
- Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Zulassung
- der gemeinsamen Liste für alle Länder
- der Listen für einzelne Länder
- Frühester Termin für die Erteilung von Wahlscheinen
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Di., 18.03.2014
(68. Tag vor der Wahl) |
Letzter Tag für die Einlegung einer Beschwerde
- beim Bundeswahlausschuss gegen dessen Entscheidung, mit der ein Wahlvorschlag ganz oder teilweise abgelehnt wird (§ 14 Absatz 4 Europawahlgesetz)
- beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, einen Wahlvorschlag wegen fehlenden Wahlvorschlagsrechts nach § 8 Absatz 1 Europawahlgesetz zurückzuweisen (§ 14 Absatz 4a Europawahlgesetz). Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (längstens bis zum Ablauf des 52. Tages) ist die Entscheidung des Bundeswahlausschusses gehemmt.
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Do., 03.04.2014
(52. Tag vor der Wahl) |
Letzter Tag bis zu einer Entscheidung über die vorgenannte Beschwerde
- nach Buchstabe a. durch den Bundeswahlausschuss
- nach Buchstabe b. durch das Bundesverfassungsgericht
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Mo., 07.04.2014
(48. Tag vor der Wahl) |
Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung über
- die zugelassenen Listen für einzelne Länder
- die zugelassenen gemeinsamen Listen für alle Länder
durch den Bundeswahlleiter |
So., 20.04.2014
(35. Tag vor der Wahl) |
Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind |
So., 04.05.2014
(21. Tag vor der Wahl) |
Letzter Tag für die
- Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis
- Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag (Anlage 2 EuWO) eingetragen werden (Deutsche im Ausland)
- Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Unionsbürgern (Anlage 2A EuWO)
- Stellung eines Antrags von Unionsbürgern, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden (Anlage 2C EuWO)
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Mo., 05.05. bis
Fr., 09.05.2014
(20. bis 16. Tag vor der Wahl) |
Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses |
Do., 15.05.2014
(10. Tag vor der Wahl) |
Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses |
Sa., 17.05.2014
(8. Tag vor der Wahl) |
Letzter Tag für die Einreichung der Beschwerde an den Kreiswahlleiter (in kreisfreien Städten an den Stadtwahlleiter) gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerverzeichnisse; die Beschwerde ist bei der Gemeindebehörde einzulegen |
Mo., 19.05.2014
(6. Tag vor der Wahl) |
Spätester Termin für die Bekanntmachung der Gemeindebehörde über Beginn und Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren |
Mi., 21.05.2014
(4. Tag vor der Wahl) |
Letzter Tag für die Entscheidung des Kreiswahlleiters oder Stadtwahlleiters über Beschwerden gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis |
Fr., 23.05.2014
(2. Tag vor der Wahl) |
Letzter Tag – 18:00 Uhr – für die Beantragung von Wahlscheinen |
So., 25.05.2014
Wahltag |
- Stimmabgabe in der Regel in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
- bis 15:00 Uhr – Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 24 Absatz 2 EuWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
- 18:00 Uhr spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle
- nach 18:00 Uhr Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses
- amtliche Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses für Deutschland durch den Bundeswahlleiter (frühestens, wenn die Wahl in dem EU-Mitgliedstaat, dessen Wähler in dem Wahlzeitraum als Letzte wählen, abgeschlossen ist)
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Ab Mo., 26.05.2014
(1. Tag nach der Wahl) |
- Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten durch die Kreis- und Stadtwahlausschüsse in öffentlicher Sitzung
- Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses im Land durch den Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung
- Feststellung des endgültigen Ergebnisses im Wahlgebiet und welche Bewerber gewählt sind durch den Bundeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung
- Benachrichtigung der Gewählten durch den Bundeswahlleiter
- Öffentliche Bekanntmachung
- des endgültigen Wahlergebnisses im Land durch den Landeswahlleiter
- des endgültigen Wahlergebnisses für das Wahlgebiet, die Verteilung der Sitze auf die einzelnen zu berücksichtigenden Wahlvorschläge sowie der im Wahlgebiet gewählten Bewerber durch den Bundeswahlleiter
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Di., 01.07.2014
(37. Tag nach der Wahl) |
Gewählte Bewerber erwerben die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Europäischen Parlaments |
Fr., 25.07.2014
(2 Monate nach der Wahl) |
Letzter Tag für die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch jeden Wahlberechtigten, die Landeswahlleiter, den Bundeswahlleiter und den Präsident des Bundestages |