Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk des Kreises oder der kreisfreien Stadt wählen.
Antrag
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
An welche Anschrift werden Briefwahlunterlagen versendet?
Wann muss ich Briefwahl beantragen?
Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?
Wann kann ich mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?
Welche Unterlagen enthält der Wahlbrief?
Wählen
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wann sollte ich den Wahlbrief absenden?
Wer zahlt das Porto?
Wie kann ich in einem anderen Wahlbezirk wählen?
Ergebnisermittlung
Wer zählt die Ergebnisse der Briefwahl aus?
Sind die Ergebnisse der Briefwahl im vorläufigen Wahlergebnis enthalten?
Wie wird das Wahlgeheimnis bei der Briefwahl gewahrt?

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