Mitteilungen der Bundeswahlleiterin

30. November 2023

Bundesverfassungsgericht entscheidet zum Wahlrecht der Bundestagswahl 2021

WIESBADEN/KARLSRUHE – Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 29. November 2023 die im Jahr 2020 in Kraft getretene Wahlrechtsreform und damit das der Bundestagswahl 2021 zugrundeliegende Wahlrecht für verfassungskonform erklärt (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 29. November 2023 - 2 BvF 1/21). Demnach ist Artikel 1 Nummer 3 bis 5 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 (BWahlGÄndG) sowohl mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot als auch mit den Grundsätzen der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien vereinbar. Auch ergaben sich für das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf den Zeitpunkt, zu dem die zur Überprüfung gestellten Normen in Kraft getreten sind, keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Mögliche Wiederholungswahl in Teilen Berlins

Das Urteil schafft zugleich auch Klarheit über das im Falle einer möglichen Wiederholungswahl in Teilen Berlins anzuwendende Wahlrecht. Der Deutsche Bundestag hat die Wahlwiederholung der Bundestagswahl 2021 in Teilen Berlins am 10. November 2022 beschlossen. Die Entscheidung ist jedoch nicht bestandskräftig geworden, da mehrere Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erhoben wurden. Als Verkündungstermin für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion ist der 19. Dezember 2023 benannt worden. 

Bis dahin ist noch offen, ob und in welchem Umfang die Bundestagswahl in Berlin wiederholt wird. Da eine Wiederholungswahl spätestens sechzig Tage nach Urteilsverkündung stattfinden muss, wäre der spätmöglichste Wahltag für eine Wiederholungswahl der 11. Februar 2024. Die Landeswahlleitung Berlin und die Bundeswahlleitung haben bereits soweit möglich mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen.