Bei Bundestagswahlen geschieht dies durch:
- die Kreiswahlleitung, die das endgültige Wahlergebnis für den Wahlkreis und den Namen der gewählten Wahlkreisbewerberin bzw. des -bewerbers
- die Landeswahlleitung, die das endgültige Wahlergebnis für das Land, gegliedert nach Wahlkreisen, und die Namen der im Land gewählten Bewerberinnen und Bewerber
- der Bundeswahlleiterin, die das endgültige Wahlergebnis für das Wahlgebiet, gegliedert nach Ländern, sowie die Namen der im Wahlgebiet gewählten Bewerberinnen und Bewerber
bekannt gibt.
Rechtsgrundlagen
§ 41, § 42 BWG
§§ 76 - 79 BWO
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