Service

Die Erläuterung zu diesem Begriff basiert noch auf dem zur Bundestagswahl 2021 gültigen Bundeswahlgesetz. In Kürze wird diese Seite mit Blick auf die zuletzt erfolgte Änderung des Bundeswahlgesetzes angepasst.

Fraktionsgemeinschaft der CDU/CSU

Bei der CDU und CSU handelt es sich um zwei unterschiedliche Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen. Sie bilden im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft. § 10 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages lässt die Bildung von Fraktionsgemeinschaften für Parteien zu, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen.

CDU und CSU verfolgen gemeinsame politische Ziele. Bei Wahlen tritt die CSU ausschließlich in Bayern und die CDU in den übrigen Bundesländern an. Ihre Wahlergebnisse werden von der Bundeswahlleiterin getrennt voneinander ausgewiesen, in den Medien aber häufig zusammengezählt, wogegen keine Einwände bestehen.

Da es sich um zwei unterschiedliche Parteien handelt, muss jede Partei bei Bundestagswahlen für sich mindestens 5 % der im Wahlgebiet – das heißt bundesweit – abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten, um an der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten teilzunehmen.

Rechtsgrundlagen

Bundestagswahl:

§ 4 Abs. 2 BWG

Stand: 20. Oktober 2023