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Mandatsdauer

Die Mandatsdauer beginnt mit dem Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag bzw. im Europäischen Parlament und endet mit Ablauf der Wahlperiode. Der Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag bzw. im Europäischen Parlament tritt nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses für das Wahlgebiet durch den Bundeswahlausschuss mit der Eröffnung der ersten Sitzung des Deutschen Bundestages bzw. des Europäischen Parlaments nach der Wahl ein.

Rechtsgrundlagen

Bundestagswahl:

§ 45 BWG

Europawahl:

§ 21 EuWG

Stand: 1. Januar 2015