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Die Erläuterung zu diesem Begriff basiert noch auf dem zur Bundestagswahl 2021 gültigen Bundeswahlgesetz. In Kürze wird diese Seite mit Blick auf die zuletzt erfolgte Änderung des Bundeswahlgesetzes angepasst.

Unterstützungsunterschriften

Bei der Bundestagswahl und bei der Europawahl müssen manche Wahlvorschläge von einer festgelegten Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein. Mit einer solchen Unterstützungsunterschrift bringt eine wahlberechtigte Person zum Ausdruck, dass sie den Wahlvorschlag befürwortet. Das soll sicherstellen, dass nur ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängern im Wahlvolk finden.

Bei den etablierten Parteien kann von einer ausreichenden Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten ausgegangen werden. Sie müssen deshalb keine Unterstützungsunterschriften vorlegen.

Stand: 13. Februar 2023