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Wiederholungswahl

Wird im Wahlprüfungsverfahren eine Wahl ganz oder teilweise für ungültig erklärt, so wird sie entsprechend der Entscheidung wiederholt. Auf Grund der Wiederholungswahl wird das Wahlergebnis neu festgestellt.

Rechtsgrundlagen

Bundestagswahl:

§ 44 BWG
§ 83 BWO

Europawahl:

§ 4 EuWG i. V. m. § 44 BWG
§ 76 EuWO

Stand: 1. Januar 2016