Informationen für Wählerinnen und Wähler
Wählerverzeichnis und Umzug
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Wahlbenachrichtigung
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie zu einer Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Repräsentative Wahlstatistik
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren.