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Pressemitteilung Nr. 04/17 vom 27. Juni 2017

Bundeswahlausschuss entscheidet über Anerkennung von Parteien zur Bundestagswahl 2017

WIESBADEN – Der Bundeswahlleiter Dieter Sarreither hat den Bundeswahlausschuss zu seiner ersten Sitzung zur Wahl des 19. Deutschen Bundestags eingeladen. In der öffentlichen Sitzung berät und entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 24. September 2017. Sie findet am Donnerstag, dem 6. Juli 2017, ab 11:00 Uhr und am Freitag, dem 7. Juli 2017, ab 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt.

Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest,

  1. welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen.
  2. welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl des 19. Deutschen Bundestages angezeigt haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz anzuerkennen sind.

Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von vier Tagen mit Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht angefochten werden.

Bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist am 19. Juni 2017, 18:00 Uhr haben – wie bereits am 20. Juni 2017 mitgeteilt – 63 Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2017 angezeigt (2013: 58 Beteiligungsanzeigen).

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt

 

Wichtige Hinweise:

Alle Medienvertreter/-innen benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung.

Alle anderen Besucher/-innen müssen vor Betreten der Bundestagsgebäude eine Eingangskontrolle durchlaufen und sich dabei ausweisen. Dazu wird empfohlen, sich bis Montag, dem 3. Juli 2017, 18:00 Uhr unter Angabe des Namens, Vornamens und Geburtsdatums bei besucher@bundeswahlleiter.de anzumelden. Die Daten der Besucher/-innen werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Wer sich nicht vorab anmeldet, aber dennoch an der Sitzung des Bundeswahlausschusses teilnehmen möchte, kann auch direkt zum Eingang des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (Berlin, Adele-Schreiber-Krieger-Straße) kommen. Wegen der notwendigen Überprüfung ist in diesem Fall jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.