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Pressemitteilung Nr. 02/22 vom 11. November 2022

Bundestagswahl 2021: Bundeswahlleiter begrüßt Klarheit über Wahlwiederholung in Berlin

WIESBADEN/BERLIN – In Berliner Wahlkreisen kam es bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 unter anderem aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Mängeln zu Warteschlangen bei der Stimmabgabe. Der Deutsche Bundestag hat am 10. November 2022 entschieden, dass die Bundestagswahl in Berlin teilweise ungültig ist und hat eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken angeordnet.

„Ich begrüße die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Bundestagswahl in Berlin teilweise zu wiederholen, denn jetzt herrscht Klarheit. Aufgrund der Häufung und Schwere der Wahlfehler und weil diese sich auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt haben können, ist diese Entscheidung meines Erachtens richtig, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den korrekten Wahlablauf nachhaltig zu sichern. Dennoch bedürfen einige wichtige Fragen der Klärung bis zu den nächsten Wahlen. Wir brauchen vor allem Rechtssicherheit dahingehend, wann ein Wahlfehler vorliegt und dieser Mandatsrelevanz entfaltet. Wann sind beispielsweise Wahlräume nach 18.00 Uhr endgültig zu schließen oder welche Wartezeit vor den Wahlräumen ist für Wählende noch hinnehmbar.“ so Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel.

Weiteres Verfahren bei einer mögliche Wiederholungswahl

Die Entscheidung des Deutschen Bundestages wird bestandskräftig, wenn nicht binnen einer Frist von zwei Monaten beschwerdeberechtigte Personen Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. Beschwerdeberechtigt sind wahlberechtigte Personen oder eine Gruppe von wahlberechtigten Personen, deren Einspruch vom Bundestag verworfen worden ist, eine Fraktion oder eine Minderheit des Bundestages, die wenigstens ein Zehntel der gesetzlichen Mitgliederzahl umfasst, und Abgeordnete, deren Mitgliedschaft bestritten wird. Der Bundeswahlleiter und der Berliner Landeswahlleiter sind von Gesetzes wegen nicht beschwerdeberechtigt. Wenn keine Beschwerde eingelegt wird, wird der Beschluss mit Ablauf der Frist bestandskräftig. Die Wahl muss dann innerhalb von 60 Tagen in den betreffenden Wahlbezirken wiederholt werden. Der genaue Wahltermin wird vom Berliner Landeswahlleiter festgelegt.

Bei der Wiederholungswahl stehen dieselben Parteien sowie Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber auf dem Stimmzettel wie bei der Hauptwahl am 26. September 2021. Abweichungen kann es geben, wenn eine Person aufgrund von Tod oder fehlender Wählbarkeit nicht mehr kandidieren kann. Für die Wiederholungswahl werden neue Wählerverzeichnisse angelegt. Über die Einzelheiten der Wiederholungswahl wird der Bundeswahlleiter in seinem Internetangebot zeitnah informieren.

Auf Grund der Wiederholungswahl wird das Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag neu festgestellt. Daher wird der Bundeswahlleiter, unmittelbar nachdem die Ergebnisse aus Berlin vorliegen, ermitteln, wieviel Sitze auf die einzelnen Landeslisten entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind. Das endgültige Wahlergebnis wird der Bundeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung feststellen.

Die zuständigen Wahlorgane haben mit den notwendigen Vorbereitungen für die Wiederholungswahl bereits begonnen.

 

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