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Pressemitteilung Nr. 09/19 vom 25. März 2019

Europawahl 2019: Der Bundeswahlausschuss entscheidet am 4. April 2019 über Beschwerden

WIESBADEN – In seiner zweiten Sitzung zur Europawahl wird der Bundeswahlausschuss über die Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge von 7 politischen Vereinigungen entscheiden.

Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, findet die öffentliche Sitzung am Donnerstag, 4. April 2019 um 11:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt. In der Beschwerdeverhandlung werden alle anwesenden Beteiligten gehört. Im Anschluss an die Sitzung gibt der Bundeswahlleiter die Entscheidung des Bundeswahlausschusses bekannt.

Wichtige Hinweise:

Alle Medienvertreter/-innen benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung.

Alle anderen Besucher/-innen müssen vor Betreten der Bundestagsgebäude eine Eingangskontrolle durchlaufen und sich dabei ausweisen. Dazu wird empfohlen, sich bis Dienstag, 2. April 2019, 18:00 Uhr unter Angabe des Namens, Vornamens und Geburtsdatums bei besucher@bundeswahlleiter.de anzumelden. Die Daten der Besucher/-innen werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Wer sich nicht vorab anmeldet, aber dennoch an der Sitzung des Bundeswahlausschusses teilnehmen möchte, kann auch direkt zum Eingang des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (Berlin, Adele-Schreiber-Krieger-Straße) kommen. Wegen der notwendigen Überprüfung ist in diesem Fall jedoch mit Wartezeiten zu rechnen.

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

 

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt