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Pressemitteilung Nr. 22/24 vom 13. Mai 2024

Barrierefrei wählen zur Europawahl 2024

WIESBADEN – Bei der Europawahl 2024 können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mithilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Unterstützung einer Vertrauensperson abgeben. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, werden die Stimmzettelschablonen mit dazugehöriger Informations-CD kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben. Auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen oder anderen Beeinträchtigungen gibt es Unterstützung für eine barrierefreie Stimmabgabe.

Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – bei den Landesvereinen des DBSV anfordern (siehe Liste am Ende dieser Pressemitteilung). Den Mitgliedern der DBSV-Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt.

Wichtig: Da es in jedem Bundesland unterschiedlich große Stimmzettel geben kann und die wählbaren Parteien nicht nur Bundes-, sondern auch Landeslisten haben, muss die Wahlschablone mit dem dazugehörigen Informationsmaterial bei dem örtlich zuständigen DBSV-Landesverein angefordert werden.

Bundesweites Pilotprojekt: Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch

Zur Europawahl 2024 startet der DBSV ein Pilotprojekt. Erstmals besteht bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet zu erhalten (wahl.phonepublisher.com). Ebenfalls neu ist die Option, diese Informationen gebührenfrei abzurufen unter der Telefonnummer 0800 00 09 67 10.

Beide Verfahren wurden bereits erfolgreich bei Wahlen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt.

Unterstützung durch eine Hilfsperson bei der Stimmabgabe

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden. So können beispielsweise auch Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Stimmabgabe helfen. Soweit erforderlich, darf die Hilfsperson gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Sie darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse geheimzuhalten.

Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte kostenlos Stimmzettelschablonen zur Verfügung:

Baden-Württemberg

  • Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. in Mannheim
    Telefon: 0621 40 20 31
  • Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. in Stuttgart
    Telefon: 0711 21 06 00
  • Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. in Freiburg (Breisgau)
    Telefon: 0761 3 61 22

Bayern

  • Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. in München
    Telefon: 089 55 98 80

Berlin

  • Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V.
    Telefon: 030 89 58 80

Brandenburg

  • Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V. in Cottbus
    Telefon: 0355 2 25 49

Bremen

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V.
    Telefon: 0421 24 40 16 10

Hamburg

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V.
    Telefon: 040 2 09 40 40

Hessen

  • Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. in Frankfurt am Main
    Telefon: 069 1 50 59 66

Mecklenburg-Vorpommern

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Rostock
    Telefon: 0381 77 89 80

Niedersachsen

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. in Hannover
    Telefon: 0511 5 10 40

Nordrhein-Westfalen

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. in Meerbusch
    Telefon: 02159 9 65 50
  • Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. in Dortmund
    Telefon: 0231 5 57 59 00

Rheinland-Pfalz

  • Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in Weißenturm
    Telefon: 02637 9 44 13 75

Saarland

  • Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V. in Saarbrücken
    Telefon: 0681 81 81 81

Sachsen

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. in Dresden
    Telefon: 0351 8 09 06 11

Sachsen-Anhalt

  • Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. in Magdeburg
    Telefon: 0391 2 89 62 39

Schleswig-Holstein

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. in Lübeck
    Telefon: 0451 4 08 50 80

Thüringen

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. in Weimar
    Telefon: 03643 74 29 07

 

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