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Pressemitteilung Nr. 23/24 vom 14. Mai 2024

Europawahl 2024: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 19. Mai 2024

WIESBADEN – Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten für die Europawahl 2024 erhalten spätestens bis zum 19. Mai 2024 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Dies teilt die Bundeswahlleiterin mit. Die Wahlbenachrichtigung ist der Nachweis für den Eintrag im Wählerverzeichnis und somit für die Berechtigung, an der Wahl teilzunehmen.

In das Wählerverzeichnis für die Europawahl 2024 sind alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 28. April 2024 bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 9. Juni 2024 ihre Stimme abgeben können. Zudem enthalten die Wahlbenachrichtigungen Informationen zur Beantragung eines Wahlscheins beziehungsweise von Briefwahlunterlagen.

Vom 20. bis einschließlich 24. Mai 2024 halten die Gemeindebehörden werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten ihre Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme bereit. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.

Falls Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung verlieren, können sie dennoch ihre Stimme abgeben. Hierfür müssen sich die betroffenen Wahlberechtigten im Wahllokal unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses – Wahlberechtigte aus anderen Staaten der Europäischen Union durch ihren Identitätsausweis – ausweisen.

 

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