Service

Mehrheitswahl

Relative Mehrheitswahl:

  • Gewählt ist, wer die meisten Stimmen, also mehr Stimmen als irgendeine andere sich bewerbende Person, auf sich vereinigt.

Absolute Mehrheitswahl:

  • Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

Stand: 8. Februar 2023