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Nichtwählende

Nichtwählende sind Wahlberechtigte, die ihr Wahlrecht nicht in Anspruch nehmen, indem sie nicht zur Wahl gehen und auch nicht per Briefwahl wählen.

Die Nichtwählenden sind für die Sitzverteilung ebenso unerheblich wie die ungültigen Stimmen. Die Zahl der Sitze einer Partei im Deutschen Bundestag richtet sich grundsätzlich nach den für die Gesamtheit ihrer Landeslisten abgegebenen Zweitstimmen. Die Zahl der Sitze einer Partei im Europäischen Parlament richtet sich für die Bundesrepublik Deutschland nach den für ihren Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen. Listen für einzelne Länder desselben Wahlvorschlagsberechtigten gelten dabei grundsätzlich als verbunden.

Im Gegensatz zu den ungültigen Stimmen werden die Nichtwählenden bei der Berechnung der Wahlbeteiligung nicht mit einbezogen.

Bei der Bundestagswahl 2021 lag die Wahlbeteiligung bei 76,4 %, somit haben sich 23,6 % der 61.172.771 Wahlberechtigten – das sind 14.465.428 Wahlberechtigte – nicht an der Wahl beteiligt.

Bei der Europawahl 2019 lag die Wahlbeteiligung bei 61,4 %, somit haben sich 38,6 % der 61.600.263 Wahlberechtigten – das sind 23.792.517 Wahlberechtigte – nicht an der Wahl beteiligt.

Stand: 13. März 2024