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Wahlhandlung

Die Wahlhandlung umfasst das gesamte Stimmabgabeverfahren unter Leitung und Aufsicht der Wahlorgane am Wahltag wie zum Beispiel:

  • Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer durch die Wahlvorsteherin bzw. den Wahlvorsteher zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und Hinweis zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten, 
  • Prüfung der Wahlurnen, 
  • Stimmabgabe selbst, 
  • nach Ende der Wahlzeit (18 Uhr) Schließung des Wahllokals. 

Grundsätzlich ist die Wahlhandlung wie auch die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses, öffentlich, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.

Rechtsgrundlagen

Bundestagswahl:

§§ 31 - 35 BWG
§§ 49 - 70 BWO

Europawahl:

§ 4 EuWG i. V. m. §§ 31 - 35 BWG
§§ 42 - 59 EuWO

Stand: 13. Februar 2023