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Wahlleitungen

Die Wahlleitungen sind neben den Wahlausschüssen vom Bundeswahlgesetz vorgesehene Wahlorgane. Sie stellen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl sicher.

Neben der Bundeswahlleiterin für das gesamte Wahlgebiet gibt es in jedem Land eine Landeswahlleitung und in der Regel in jedem Wahlkreis eine Kreiswahlleitung. Für mehrere benachbarte Wahlkreise kann auch eine gemeinsame Kreiswahlleitung berufen werden.

Für die Wahlbezirke werden Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher berufen.

Rechtsgrundlagen

Bundestagswahl:

§ 8, § 9 BWG
§§ 1 - 3 BWO

Europawahl:

§ 5 EuWG
§§ 1 - 3 EuWO

Stand: 13. Februar 2023