Bundestagswahl 2021

Wahlkreiseinteilung

Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag ist in der Anlage 2 zu Artikel 1 des Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1409) beschrieben. Sie ist seit dem 30. Juni 2020 in Kraft getreten.

Die Notwendigkeit der Umverteilung von Wahlkreisen zwischen den Ländern sowie der Neuabgrenzung einzelner Wahlkreise resultiert unter anderem aus der gesetzlichen Regelung des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2, 3 und 5 BWG. Danach muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen und soll die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen. Beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Maßgeblich hierfür ist die Zahl der deutschen Bevölkerung unabhängig von ihrem Alter. Bei der Einteilung sollen die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit eingehalten werden.

Für die Bundestagswahl 2021 hat der Gesetzgeber auf der Grundlage des Gebietsstandes vom 15. April 2020 gegenüber der bisherigen Wahlkreiseinteilung insgesamt 17 Wahlkreise neu abgegrenzt. Folgende Änderungen haben sich dabei ergeben:

Die 299 Wahlkreise verteilen sich auf die 16 Länder wie folgt:

Land Wahlkreis-Nr. Anzahl Wahlkreise
Schleswig-Holstein 1 bis 11 11
Mecklenburg-Vorpommern 12 bis 17 6
Hamburg 18 bis 23 6
Niedersachsen 24 bis 53 30
Bremen 54 und 55 2
Brandenburg 56 bis 65 10
Sachsen-Anhalt 66 bis 74 9
Berlin 75 bis 86 12
Nordrhein-Westfalen 87 bis 150 64
Sachsen 151 bis 166 16
Hessen 167 bis 188 22
Thüringen 189 bis 196 8
Rheinland-Pfalz 197 bis 211 15
Bayern 212 bis 257 46
Baden-Württemberg 258 bis 295 38
Saarland 296 bis 299 4

 

Karte der Wahlkreise

Die mehrfarbige „Karte der Wahlkreise für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag“ stellt die zur kommenden Bundestagswahl gültige Wahlkreiseinteilung dar. Sie enthält die Nummern und Grenzen sämtlicher Wahlkreise mit ihrer Zusammensetzung aus Kreisen und kreisfreien Städten. Außerdem zeigt sie die Wahlkreiseinteilung derjenigen Großstädte, die in mehrere Wahlkreise aufgeteilt sind.

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