Bundestagswahl 2021

Wiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 11. Februar 2024 im Land Berlin

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Dezember 2023 entschieden, dass die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in 455 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2023 - 2 BvC 4/23 -).

Für die Wiederholungswahl gilt das Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das vor der Hauptwahl zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S.1482) geändert worden ist sowie die Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), die vor der Hauptwahl zuletzt durch Artikel 10 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist. Die folgend zitierten gesetzlichen Regelungen beziehen sich auf diese maßgeblichen Fassungen der Rechtsgrundlagen.

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