Bundestagswahl 2021

Deutsche im Ausland

Für die Wiederholungswahl wird ein neues Wählerverzeichnis erstellt. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin teilnehmen, müssen sie rechtzeitig vor der Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis beim zuständigen Bezirksamt stellen.

Antragsformular

Das Antragsformular können Sie auf dieser Internetseite herunterladen oder über das Kontaktformular des Büros des Bundeswahlleiters anfordern, sobald die Wiederholungswahl bestandskräftig ist.

Nur vorübergehend im Ausland?

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Berlin gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Wahlberechtigung

Voraussetzungen für die Eintragung in das Wählerverzeichnis

Weitere Informationen