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Pressemitteilung Nr. 05/24 vom 12. Februar 2024

Wiederholung der Bundestagswahl 2021: Vorläufiges Ergebnis

WIESBADEN/BERLIN – Die Bundeswahlleiterin hat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin am 12. Februar 2024 um 2:15 Uhr das vorläufige Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag insgesamt neu bekannt gegeben. Die Wahl zum Deutschen Bundestag 2021 wurde am 11. Februar 2024 in 455 Berliner Wahlbezirken wiederholt. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundestagswahl vom 26. September 2021 für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet.

Bei einer bundesweiten Wahlbeteiligung von 76,4 Prozent (2021: 76,6 Prozent) haben bundesweit die

Partei Zweitstimmenanteil
Wiederholungswahl 2024 Hauptwahl 2021
SPD 25,7 % 25,7 %
CDU 19,0 % 18,9 %
GRÜNE 14,7 % 14,8 %
FDP 11,4 % 11,5 %
AfD  10,4 % 10,3 %
CSU 5,2 % 5,2 %
DIE LINKE 4,9 % 4,9 %
SSW 0,1 % 0,1 %
Sonstige 8,6 % 8,6 %

aller gültigen Zweitstimmen erhalten. Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen beträgt 0,9 % (2021: 0,9 %).

Die Sitzzahl des Deutschen Bundestages verringert sich aufgrund dieser Ergebnisse von 736 auf 735 Sitze. Nach dem neu festgestellten vorläufigen amtlichen Wahlergebnis werden die folgenden Parteien mit den nachstehenden Mandatszahlen vertreten sein:

Partei Sitze nach Sitzberechnung
Wiederholungswahl 2024 Hauptwahl 2021
insgesamt darunter Wahlkreissitze insgesamt darunter Wahlkreissitze
SPD 206 121 206 121
CDU 152 98 152 98
GRÜNE 118 16 118 16
FDP 91 92
AfD 83 16 83 16
CSU 45 45 45 45
DIE LINKE 39 3 39 3
SSW 1 1

Durch die Wiederholungswahl in Teilen Berlins ändert sich damit die Sitzverteilung im 20. Deutschen Bundestag folgendermaßen gegenüber der aktuellen Sitzverteilung: 

  • Die FDP verliert in Berlin einen Sitz. 
  • Die SPD verliert in Berlin einen Sitz und gewinnt in Niedersachsen einen Sitz hinzu. 
  • Die GRÜNEN verlieren in Berlin einen Sitz und gewinnen in Nordrhein-Westfalen einen Sitz hinzu. 
  • DIE LINKE verliert in Berlin einen Sitz und gewinnt in Hessen einen Sitz hinzu. 

Rechnerisch verlieren somit in Berlin nach dem vorläufigen Ergebnis folgende Abgeordnete ihr Mandat:

  • Herr Lars Lindemann von der FDP
  • Frau Ana-Maria Trăsnea von der SPD
  • Frau Nina Stahr von den GRÜNEN
  • Herr Pascal Meiser von der DIE LINKE

Nach dem vorläufigen Ergebnis erhalten folgende Wahlbewerberinnen neu ein Mandat:

  • Frau Angela Hohmann von der SPD in Niedersachsen 
  • Frau Franziska Krumwiede-Steiner von den GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen
  • Frau Christine Buchholz von der DIE LINKE in Hessen

Die vorläufigen Ergebnisse nach der Wiederholungswahl für den Bund, für Berlin und die Berliner Wahlkreise sowie die vorläufig Gewählten finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin.
 

Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses am 1. März 2024

Im nächsten Schritt werden die Berliner Kreiswahlleitungen die Niederschriften aus den Wahlbezirken prüfen und die Kreiswahlausschüsse die Ergebnisse in den Wahlkreisen endgültig feststellen. Der Landeswahlausschuss wird das endgültige Ergebnis für Berlin feststellen. In den anderen Bundesländern bleiben die Feststellungen der Kreis- und Landeswahlausschüsse aus dem Jahr 2021 unverändert. An diese Feststellungen ist der Bundeswahlausschuss weiterhin gebunden. 

Der Bundeswahlausschuss stellt das endgültige Gesamtergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag neu fest, und zwar in öffentlicher Sitzung am 1. März 2024, 11 Uhr. Im Anschluss an diese Sitzung wird das endgültige Ergebnis bekannt gegeben. Nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes hat der Ältestenrat des Deutschen Bundestages unverzüglich nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses die Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu treffen. Die betroffenen Abgeordneten scheiden mit der Entscheidung des Ältestenrates aus dem Bundestag aus.

Die seit der konstituierenden Sitzung des 20. Deutschen Bundestags als Listennachfolgende nachgerückten Abgeordneten behalten nach der Neufeststellung des Gesamtwahlergebnisses grundsätzlich ihre Mandate. Allerdings werden die im Jahr 2021 ursprünglich gewählten Personen im Rahmen der Neufeststellung des bundesweiten Gesamtwahlergebnisses noch einmal als gewählt festgestellt, obwohl für sie inzwischen andere Personen nachgerückt sind. Personen rücken nach, wenn die ursprünglich Gewählten verstorben sind, sie ihre Wählbarkeit verloren haben, sie ihr Mandat abgelehnt oder darauf verzichtet haben. Der Bundeswahlausschuss kann bei der Neufeststellung des Gesamtwahlergebnisses beschließen, auf die erfolgte Listennachfolge der Betreffenden hinzuweisen.

Parteiaustritte oder Parteiwechsel, die nach der Zulassung des Wahlvorschlags vollzogen wurden, haben keine Auswirkungen auf die Feststellungen des Bundeswahlausschusses. Dies gilt auch, wenn jemand nach der Wiederholungswahl, aber vor dem Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag aus der Partei austritt oder zu einer anderen Partei wechselt. Die betreffenden Personen werden als Gewählte der Parteien festgestellt, für die sie kandidiert haben.

Weitere Informationen, auch zu den vorläufig Gewählten, finden Sie auf www.bundeswahlleiterin.de.

 

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