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Pressemitteilung Nr. 19/21 vom 3. August 2021

Bundestagswahl 2021: Bundeswahlausschuss entscheidet am 5. August 2021 über Beschwerden

WIESBADEN – In seiner Sitzung am 5. August wird der Bundeswahlausschuss über Beschwerden gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse beraten. Die Landeswahlausschüsse hatten in ihren Sitzungen am 30. Juli 2021 über die Zulassung oder Zurückweisung von Landeslisten entschieden. Die Sitzung des Bundeswahlausschusses findet am Donnerstag, dem 5. August 2021, um 10:00 Uhr, im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt. Die Öffentlichkeit der Sitzung wird angesichts der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie mit der Live-Übertragung auf https://www.bundestag.de gewährleistet.

Der Bundeswahlleiter lädt zu der Sitzung die Vertrauenspersonen der betroffenen Landeslisten und die jeweilige Landeswahlleitung ein. In der Beschwerdeverhandlung werden alle anwesenden Beteiligten gehört. Der Bundeswahlleiter gibt die jeweilige Entscheidung des Bundeswahlausschusses in der Sitzung bekannt.

Ab dem Folgetag ist die Sitzungsaufzeichnung unter https://www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Die Beschwerden, über die der Bundeswahlausschuss im Einzelnen entscheiden wird, werden in einer weiteren Pressemitteilung des Bundeswahlleiters bekanntgegeben.

Hinweise für Medienvertreterinnen und -vertreter:

Aufgrund der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen ist die Teilnahme von Medienvertreterinnen und -vertretern vor Ort nur begrenzt möglich. Bitte melden Sie sich bis zum 3. August 2021, 18:00 Uhr, unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Telefonnummer und Name des Mediums sowie mit einer Kopie des Presseausweises bei der Pressestelle des Bundeswahlleiters an, E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de. Die Zu- beziehungsweise Absagen erfolgen nach Ablauf der Anmeldefrist.

Zudem benötigen grundsätzlich alle Medienvertreterinnen und -vertreter zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Presseakkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Bitte beachten Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Abstands- und Hygienestandards. In den Gebäuden und allen Räumen des Deutschen Bundestages ist es derzeit Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

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