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Pressemitteilung Nr. 04/19 vom 28. Februar 2019

Europawahl 2019: Wahlberechtigte nach Bundesländern

WIESBADEN – Bei der Europawahl 2019 am 26. Mai 2019 sind in Deutschland 64,8 Millionen Menschen wahlberechtigt, davon etwa 60,8 Millionen Deutsche und rund 3,9 Millionen weitere in Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

Von den 64,8 Millionen Wahlberechtigten leben die meisten in Nordrhein-Westfalen (13,8 Millionen), Bayern (10,2 Millionen) und Baden-Württemberg (8,5 Millionen). Die Bundesländer mit der kleinsten Zahl an Wahlberechtigten sind Bremen (0,5 Millionen) und das Saarland (0,8 Millionen).

Die meisten wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger leben in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen mit jeweils rund 0,8 Millionen.

 

Wahlberechtigte in Deutschland bei der Europawahl 2019 nach Bundesländern 1
Bundesland Schätzung in Millionen
Deutsche Nichtdeutsche
Unionsbürgerinnen
und -bürger
Insgesamt
Baden-Württemberg 7,7 0,8 8,5
Bayern 9,4 0,8 10,2
Berlin 2,5 0,2 2,7
Brandenburg 2,0 0,0 2,1
Bremen 0,5 0,0 0,5
Hamburg 1,3 0,1 1,4
Hessen 4,4 0,4 4,7
Mecklenburg-Vorpommern 1,3 0,0 1,3
Niedersachsen 6,0 0,3 6,3
Nordrhein-Westfalen 12,9 0,8 13,8
Rheinland-Pfalz 3,0 0,2 3,2
Saarland 0,8 0,0 0,8
Sachsen 3,3 0,1 3,3
Sachsen-Anhalt 1,8 0,0 1,8
Schleswig-Holstein 2,2 0,1 2,3
Thüringen 1,7 0,0 1,8
Deutschland 60,8 3,9 64,8

1  Wegen erfolgter Auf- beziehungsweise Abrundungen weicht die Summe der Länderergebnisse geringfügig von dem Gesamtergebnis für Deutschland ab.

Hinweis: Die geschätzte Wahlbevölkerung ist aus methodischen Gründen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Zahl der Staatsangehörigen aus dem Vereinigten Königreich, die in Deutschland wahlberechtigt sind: 0,1 Millionen.

 

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt

 

Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 2 und Zypern.

 

2  Entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrags vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden.