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Bundeslisten

Das Wahlsystem sieht Bundeslisten nur für Europawahlen und nicht für Bundestagswahlen vor.

Bundeslisten sind Wahlvorschläge von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die bei Europawahlen eine gemeinsame Liste für alle Länder bei der Bundeswahlleiterin einreichen. Parteien, die nicht im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahlgebiet ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen hierbei 4.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen.

Neben Bundeslisten gibt es bei Europawahlen – wie auch bei Bundestagswahlen – für Parteien die Möglichkeit, Landeslisten aufzustellen.

Rechtsgrundlagen

§ 8, § 9 EuWG
§ 32 EuWO

Stand: 8. Februar 2023