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Rechtsbehelfe

Mit einem Rechtsbehelf kann eine behördliche, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung angefochten werden. Fehler im Wahlverfahren können nur mit den Rechtsbehelfen angefochten werden, die für die Bundestagswahl das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung vorsehen und für die Europawahl das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung. Welcher Rechtsbehelf im Einzelfall möglich ist, hängt davon ab, welche Maßnahme angegriffen wird.

Stand: 10. April 2017