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Anfechtung der Wahl

Bestehen Anhaltspunkte, dass eine Bundestagswahl oder eine Europawahl ungültig ist oder im Wahlverfahren Rechte von Wählerinnen und Wählern oder von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern verletzt worden sind, ist eine Wahlprüfung beim Bundestag möglich. Bleibt das Wahlprüfungsverfahren ohne Erfolg, kann Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden.

Darüber hinaus können Fehler im Wahlverfahren nur mit den Rechtsbehelfen angegriffen werden, die für die Bundestagswahl das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung vorsehen und für die Europawahl das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung.

Rechtsgrundlagen

Bundestagswahl:

Art. 41 GG
§ 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG
WPrüfG
§ 49 BWG

Europawahl:

§ 26 EuWG
§ 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG
WPrüfG

Stand: 10. April 2017