Bundestagswahl 2021

Informationen für Wahlhelfende

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wirken – bei bundesweiten Wahlen – in ca. 88.000 Wahlvorständen mit und sind für die meisten Wählerinnen und Wähler die nächste Kontaktperson.

Derzeit ist davon auszugehen, dass am Wahltag (26. September 2021) bundesweit noch Pandemiebedingungen herrschen. Bitte beachten Sie am Wahltag die für Ihre Region maßgeblichen infektionsschutzrechtlichen Regelungen. Ihr zuständiges Wahlamt wird Sie rechtzeitig zu Schutz- und Hygienekonzepten informieren.

Wahlvorstände und Wahlhelfertätigkeit

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung in Gruppe 3

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 d) der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Impfverordnung/CoronaImpfV) vom 10. März 2021 den Personen mit erhöhter Priorität der Gruppe 3 zugeordnet.